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Lohnt sich ein Insolvenzverfahren für mich?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Aber Sie können für sich überlegen:

  • wenn Sie alle Schulden addieren, die Sie derzeit nicht bezahlen können und sie teilen diese Summe durch 72 Monate (längste Dauer eines Insolvenzverfahrens) - dann erhalten Sie den monatlichen Betrag, den Sie aufbringen müssten um die Schulden in sechs Jahren abzuzahlen - allerdings sind bei dieser einfachen Rechnung die noch anfallenden Zinsen oder Zusatzkosten nicht berücksichtigt.

    Und dann beantworten Sie sich ehrlich die Frage: "Schaffe ich das?"


  • Natürlich kostet ein Insolvenzverfahren und die Vorbereitung des Insolvenzantrages auch etwas. Auch hier kann man nicht auf den Cent genau sagen, wieviel das sein wird. Denn die Gebühr des Gerichts und auch das Honorar des Insolvenzverwalters richtet sich danach, was am Ende des Verfahrens tatsächlich an Masse zusammengekommen ist. Da das vorher niemand weiß, können die Kosten auch erst am Ende abschließend berechnet werden.

    Aber es gibt einen groben Anhaltspunkt. Für ein "kleines" Insolvenzverfahren ohne besondere Schwierigkeiten und mit einem geringen Massewert (die Insolvenzmasse ist - einfach gesagt - alles was an pfändbaren Beträgen vom Einkommen, oder über die Verwertung von Vermögenswerten hereinkommt), fallen in etwa 2.500 - 3.000,- € Kosten an.

    Wenn Sie zu Anfang des Verfahrens nicht in der Lage sind, darauf einen Vorschuss in Höhe von 1.500,- € einzuzahlen, können Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen. Wenn dieser Antrag genehmigt wird, können Sie die Verfahrenskosten entweder aus der Insolvenzmasse (Ihren pfändbaren Beträgen), oder durch freiwillige Ratenzahlungen schon während des Verfahrens abzahlen. Wenn Sie überhaupt keine Möglichkeit haben, irgendetwas in die Masse einzubringen, dann gibt es am Ende des Insolvenzverfahrens nach Erlass der alten Schulden auch noch andere Lösungen für dieses Thema.

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