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Wann habe ich wieder eine "saubere SCHUFA"?

Nach Bundesdatenschutzgesetz wird der letzte Eintrag über das Insolvenzverfahren - das ist in der Regel der letzte Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung- nach drei Jahren gelöscht. Die Drei-Jahresfrist beginnt am 1. Januar des folgenden Jahres, nachdem das Verfahren beendet wurde. Falls die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt, oder das Verfahren mangels Masse eingestellt wurde (nur bei Regelinsolvenzverfahren, oder in Verfahren in denen keine Verfahrenskosten-stundung gewährt wurde möglich), wird diese Information taggenau nach fünf Jahren gelöscht.

Allerdings wirkt es sich noch längere Zeit auf den Basis-Score aus, wenn es früher einmal Einträge gegeben hat. Das ist ein Wert, den die Schufa berechnet und der etwas darüber aussagen soll, wie zuverlässig Sie Zahlungen leisten.

Übrigens:
Die Schufa wird nicht automatisch vom Gericht oder vom Insolvenzverwalter informiert! Sie holt sich die Informationen über spezielle Suchprogramme aus den öffentlichen Bekanntmachungen.

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