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Die Dauer des Insolvenzverfahrens

Kurz vor Weihnachten 2020 wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die es Menschen erleichtern soll, den Weg aus einer Schuldensituation zu finden. Das gesetzlich in der Insolvenzordnung verankerte gerichtliche Entschuldungsverfahren dauert jetzt (rückwirkend zum 1.10.2020) nur noch drei statt bisher sechs Jahre. Die Bestimmung ist bis 2025 befristet.

So soll unter anderem denjenigen geholfen werden, die wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten sind und ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

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